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14 B AWO Beratungsstelle – Horizonte Obere Straße 1, 27283 Verden Telefonische Sprechzeiten: Mo. und Mi. 10.00 – 12.00 Uhr, Do. 15.00 – 16.00 Uhr Tel.: 04231 81797, www.horizonte-verden.de Online-Beratung: www.horizonte-verden.de/online.htm Caritasverband Verden Andreaswall 11, 27283 Verden, Tel.: 04231 5655 mail@caritas-verden.de, www.caritas-verden.de (Allgemeine Sozialberatung, Schwangeren-, Schuldner- Migrations- und Flüchtlingsberatung u.v.m.) Diakonisches Werk Verden des Ev.-luth. Kirchenkreises Verden – Kirchenkreissozialarbeit Hinter der Mauer 32, 27283 Verden, Tel.: 04231 800430 dw.verden@evlka.de (Schwangeren und Schwangerschaftskonfliktberatung, Anträge an die Stiftung „Mutter und Kind“, Beratung in schwierigen Lebenslagen, allgemeine Sozialberatung, Kurenvermittlung) Frauenberatung Verden e.V. Mädchen und Frauen, Beratung und Bildung Grüne Straße 31, 27283 Verden Tel.: 04231 851-20/29 frauenberatung-verden@t-online.de www.frauenberatung-verden.de Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Hildesheim Andreaswall 11, 27283 Verden, Tel.: 04231 84222 efleb.verden@t-online.de (Beratung für Einzelne, Paare und Familien, Unterstützung bei Trennung und Scheidung, Trauerbegleitung, Erziehungsberatung) Landkreis Verden – Allgemeiner Sozialdienst/ Fachdienst Kinder, Jugend und Familie Lindhooper Straße 67, 27283 Verden, Tel.: 04231 15-0 kreishaus@landkreis-verden.de www.landkreis-verden.de Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft Landkreis Verden Lindhooper Straße 67, 27283 Verden, Tel.: 04231 15-472, ko-stelle@landkreis-verden.de www.frau-und-wirtschaft.de SoFa e.V. – Sozialpädagogische Familien- und Lebenshilfe e.V. Feldstraße 11, 28832 Achim, Tel.: 04202 888064 familienhilfe@sofa-ev.de, www.sofa-ev.de siehe Erziehungsberatungsstelle siehe Familien- und Kinder-Service-Büro siehe Gewalt siehe Schwangerschaftskonfliktberatung siehe Senioren- und Behindertenbeirat siehe Suchtberatung siehe Wohnberatung Berufliche Perspektiven und Strategien für Frauen siehe Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende BAB. Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der


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