14 B
AWO Beratungsstelle – Horizonte
Obere Straße 1, 27283 Verden
Telefonische Sprechzeiten:
Mo. und Mi. 10.00 – 12.00 Uhr, Do. 15.00 – 16.00 Uhr
Tel.: 04231 81797, www.horizonte-verden.de
Online-Beratung: www.horizonte-verden.de/online.htm
Caritasverband Verden
Andreaswall 11, 27283 Verden, Tel.: 04231 5655
mail@caritas-verden.de, www.caritas-verden.de
(Allgemeine Sozialberatung, Schwangeren-, Schuldner-
Migrations- und Flüchtlingsberatung u.v.m.)
Diakonisches Werk Verden des Ev.-luth.
Kirchenkreises Verden – Kirchenkreissozialarbeit
Hinter der Mauer 32, 27283 Verden, Tel.: 04231 800430
dw.verden@evlka.de
(Schwangeren und Schwangerschaftskonfliktberatung,
Anträge an die Stiftung „Mutter und Kind“, Beratung in
schwierigen Lebenslagen, allgemeine Sozialberatung,
Kurenvermittlung)
Frauenberatung Verden e.V.
Mädchen und Frauen,
Beratung und Bildung
Grüne Straße 31, 27283 Verden
Tel.: 04231 851-20/29
frauenberatung-verden@t-online.de
www.frauenberatung-verden.de
Katholische Ehe-, Familien-
und Lebensberatung im Bistum Hildesheim
Andreaswall 11, 27283 Verden, Tel.: 04231 84222
efleb.verden@t-online.de
(Beratung für Einzelne, Paare und Familien, Unterstützung
bei Trennung und Scheidung, Trauerbegleitung,
Erziehungsberatung)
Landkreis Verden – Allgemeiner Sozialdienst/
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Lindhooper Straße 67, 27283 Verden, Tel.: 04231 15-0
kreishaus@landkreis-verden.de
www.landkreis-verden.de
Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft
Landkreis Verden
Lindhooper Straße 67, 27283 Verden,
Tel.: 04231 15-472, ko-stelle@landkreis-verden.de
www.frau-und-wirtschaft.de
SoFa e.V. – Sozialpädagogische Familien- und
Lebenshilfe e.V.
Feldstraße 11, 28832 Achim, Tel.: 04202 888064
familienhilfe@sofa-ev.de, www.sofa-ev.de
siehe Erziehungsberatungsstelle
siehe Familien- und Kinder-Service-Büro
siehe Gewalt
siehe Schwangerschaftskonfliktberatung
siehe Senioren- und Behindertenbeirat
siehe Suchtberatung
siehe Wohnberatung
Berufliche Perspektiven und Strategien für Frauen
siehe Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, sowie
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen haben unter bestimmten Voraussetzungen
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung
in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen,
zahlt die Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende BAB.
Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden während der
Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der
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/online.htm
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/www.frauenberatung-verden.de
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